Barrierefreie PDF
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Die elektronisch zur Verfügung gestellten Dateien werden für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich und nutzbar gemacht.
Der Gesetzgeber hat durch das Behindertengleichstellungsgesetz von 2007 empfohlen, Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Für Zulassungen in Österreich ist diese Umsetzung für Gebrauchsinformationen bereits gesetzlich vorgeschrieben (Durchführung bis 31.12.2020).
Wir können Sie in der Umsetzung Ihrer Dokumente unterstützen:
- Wir überarbeiten die bestehenden Zulassungstexte nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung des Leitfadens “Erstellung von U/A-konformen Dokumenten”,
- Nach internationalem Standard für die barrierefreie Gestaltung einer PDF-Datei,
ISO 14289-1:2016-12.